Das Bundesgericht hat entschieden, dass die in Winterthur und Zürich beschlossenen Mindestlöhne gültig sind. 20’000 Tieflohnbetroffene erhalten endlich die von den linken Parteien und Gewerkschaften erkämpfte Lohnerhöhung.
Am 18. Juni 2023 stimmten fast 65.5 Prozent der Winterthurer:innen der Mindestlohn-Initiative zu. Die Initiative wurde von der SP, den Grünen und der AL sowie von Gewerkschaften und Hilfswerken gemeinsam unterstützt. Gemäss Volksentscheid haben alle Beschäftigten in der Stadt Winterthur neu Anspruch auf einen Mindestlohn von 23 Franken in der Stunde. In Zürich wurde am selben Tag ein breit abgestützter Gegenvorschlag zur gleichlautenden Mindestlohn-Initiative mit fast 70% Ja-Stimmen angenommen.
Nach der deutlichen Niederlage bei der Volksabstimmung reichten die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der FDP- und SVP-nahe Gewerbeverband der Stadt Zürich Rekurse gegen die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohns ein – und blockierten damit für drei Jahre die dringend nötigen Lohnerhöhungen für die rund 20’000 Tieflohnbetroffenen in den Städten Winterthur und Zürich.
Bundesgericht entscheidet: Kommunale Mindestlöhne sind gültig
Das Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass die kommunalen Mindestlöhne in Winterthur und Zürich gültig sind und bald eingeführt werden können. «Das Urteil ist ein riesiger Erfolg für die Tieflohnbetroffenen in Winterthur und Zürich, die trotz harter Arbeit von ihrem Lohn bisher nicht leben können», meint SP-Co-Fraktionspräsidentin Maria Sorgo, «Sie erhalten nun endlich die von den linken Parteien und den Gewerkschaften erkämpfte Lohnerhöhung.»
FDP und SVP versuchen weiter, existenzsichernde Löhne zu verhindern
Das Urteil ist auch eine klare Absage an die Bestrebungen von Mitte, FDP und SVP, die in Bundesbern nächste Woche ein Lohnsenkungsgesetz verabschieden wollen, obwohl es gemäss Bundesrat verfassungswidrig ist und sich in der Vernehmlassung alle Kantone ausser Obwalden dagegen ausgesprochen haben.
«Das Bundesgericht bestätigt, dass die Städte Zürich und Winterthur mit ihren Mindestlöhnen einen wichtigen Beitrag gegen Erwerbsarmut leisten. Wer arbeitet, soll von seinem Lohn leben können», sagt Co-Fraktionspräsidentin Bea Helbling.
Die SP wird nicht akzeptieren, dass der hart erkämpfte Mindestlohn nachträglich wieder übersteuert wird. «Es ist unerhört, dass die rechten Parteien weiterhin so verbissen dafür kämpfen, dass grosse Unternehmen ihre Profite auf Kosten jener Menschen maximieren, die sich am wenigsten wehren können», äussert sich Co-Parteipräsident Philippe Weber.
Kontakte
Maria Sorgo, Co-Fraktionspräsidentin SP Winterthur
Bea Helbling, Co-Fraktionspräsidentin SP Winterthur
Philippe Weber, Co-Parteipräsident SP Winterthur
Franziska Tschirky, Co-Präsidentin SP Winterthur