Die SP Winterthur nominiert Alexandra Bergmann als ordentliche Staatsanwältin

Am 14. Juni 2026 wählen die Stimmberechtigten des Bezirks Winterthur eine ordentliche Staatsanwältin oder einen ordentlichen Staatsanwalt. Die SP Winterthur nominiert Alexandra Bergmann als ordentliche Staatsanwältin.

Alexandra Bergmann verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverfolgung. Nach verschiedenen Praktika war sie ab Juni 2003 als ordentliche Staatsanwältin bei den Staatsanwaltschaften Zürich-Sihl und Winterthur / Unterland tätig. Im März 2012 wechselte sie zur Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, welche für die Verfolgung komplexer Wirtschaftsdelikte verantwortlich ist. Sie war dort schwerpunktmässig für Fälle der Deliktskategorien wie Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Verletzung des Bankengesetzes und dergleichen zuständig. Von Ende 2023 bis Anfang 2026 war Alexandra Bergmann als selbstständige Rechtsanwältin in den Bereichen Strafrecht und Privatrecht tätig, bevor sie am 01. Februar 2026 als Assistenz-Staatsanwältin zur Staatsanwaltschaft III zurückkehrte.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung verfügt Alexandra Bergmann über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das anspruchsvolle Amt einer ordentlichen Staatsanwältin. Die SP Winterthur hat daher entschieden, sie für die Wahl am 14. Juni 2026 zu nominieren.

Kontakte

Philippe Weber, Co-Präsident SP Winterthur, pw@phweber.ch

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed